Nachhaltige Unternehmen Österreich
Ab 2025 müssen Unternehmen in Österreich zum ersten Mal auf EU-Ebene Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG) bereitstellen. Und sie müssen berichten, welche Schritte in Sachen Nachhaltigkeit sie unternommen haben. All das muss in einem standardisierten und einheitlichen Format erfolgen – wie schon bisher bei der Finanzberichterstattung. So wird die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen gewährleistet.
Doch was hat es mit dieser neuen Reportingpflicht auf sich? Was bedeutet CSRD? Und wer ist davon betroffen?
Wir von Great Place To Work® liefern die Antworten. Gleich hier in unserem neuesten Blog zum Thema.
CSRD – was ist das?
CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“. Es geht also um eine Direktive, die Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen Auskunft zu geben.
Um zu erklären, was es mit der neuen Berichterstattungspflicht auf sich hat, müssen wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen. Schon im Jahr 2020 gründete sich eine Taskforce zum Thema. Außerdem trat die neue Taxonomie-Verordnung in Kraft. Sie definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Ein Jahr später lag der erste Entwurf zur CSRD auf dem Tisch. Im Winter 2022/23 wurde die Einführung schließlich von der EU-Kommission beschlossen.
Die CSRD ist im Kern eine Reform der bisherigen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (NFRD: Non-Financial Reporting Directive). Sprich: Unternehmen müssen jetzt Kennzahlen aus drei Bereichen – ESG: Environment, Social und Governance – veröffentlichen und sich dabei an der einheitlichen EU-Taxonomie orientieren.
Hierfür gilt das Prinzip der sogenannten doppelten Wesentlichkeit. Zwei Fragen stehen im Zentrum:
- Welche Auswirkungen hat die ökonomische Aktivität des Unternehmens auf Mensch und Umwelt?
- Und umgekehrt: Welche Auswirkungen haben die Umweltveränderungen auf die ökonomische Aktivität des Unternehmens?
Wieso wird die CSRD eingeführt?
Die CSRD verfolgt laut Kommission mehrere Ziele. Sie soll
- Transparenz in die Nachhaltigkeitsberichterstattung bringen,
- diese Berichterstattung generell ausweiten und
- Lücken in den bestehenden Berichtsvorschriften schließen.
Auf diesem Wege sollen schließlich
- die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte erhöht und
- erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU eingeführt werden.
(Quelle: Deutsches Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ebenfalls soll das Regelwerk einen Vergleich zwischen Unternehmen erleichtern. Hinzu kommt eine verpflichtende externe Prüfung der angegebenen Daten.
Wer ist betroffen?
Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wurde im Vergleich zu früheren Richtlinien deutlich ausgeweitet.
Ab 1. Januar 2024 müssen börsennotierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden, die bereits der NFRD unterliegen, ihre Berichte im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorlegen. Die Berichterstattung erfolgt jeweils im Nachhinein – erstmals müssen also 2025 Daten übermittelt werden.
Ab dem Berichtsjahr 2025 (Reporting 2026) sind auch Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden verpflichtet. 2026 (Berichtvorlage 2027) sind dann börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen an der Reihe, ebenso wie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
So weit der Fahrplan für die ersten Jahre nach der Einführung. Danach gilt: Unternehmen, die wenigstens zwei der folgenden Merkmale erfüllen, müssen ihre Berichte vorlegen:
- Bilanzsumme über 20 Mio. Euro
- Nettoumsatzerlöse über 40 Mio. Euro
- durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 während des Geschäftsjahres
Was muss in den Bericht?
Umwelt
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Wasser- und Meeresressourcen
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Verschmutzung
Biodiversität und Ökosysteme
Soziales und Menschenrechte
Hier gibt es folgende drei Hauptbereiche:
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit
- Arbeitsbedingungen
- Achtung der Menschenrechte
Die Kategorie Eigene Belegschaft ist spezifischer gegliedert in:
- Erhebung der Mitarbeitendenzufriedenheit
- Work-life-Balance
- Sozialschutz
- Diversitätsindikatoren
- angemessene Löhne
- Umgang mit Menschen mit Behinderungen
- Indikatoren für Ausbildung und Kompetenzentwicklung
- Gesundheits- und Sicherheitsindikatoren
- Indikatoren für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Vergütungsindikatoren (Lohngefälle und Gesamtvergütung)
- Vorfälle und Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte
- Abdeckung von Tarifverhandlungen und sozialem Dialog
In der Kategorie Beschäftigte in der Wertschöpfungskette geht es vor allem um Themen wie:
- Politik in Bezug auf die Arbeitnehmenden in der Wertschöpfungskette
- Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen
- Kanäle für Arbeitnehmende in der Wertschöpfungskette, um Bedenken zu äußern
Beim Unteraspekt Betroffene Gemeinschaften werden folgende Themen in den Blick genommen:
- Politik in Bezug auf betroffene Gemeinschaften
- Verfahren zur Einbindung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf die Umweltauswirkungen
- Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen
- Kanäle für die betroffenen Gemeinschaften, um Bedenken zu äußern
Der Unteraspekt Endnutzer und Verbraucher ist in dieselben Kategorien untergliedert.
Governance
Als die drei Hauptsäulen dieses Bereiches wurden folgende festgelegt:
- Unternehmensethik und Unternehmenskultur
- Lobbying
- Faire Geschäftsbeziehungen
Was versteht man darunter genau? Unternehmen sind dazu verpflichtet, offenzulegen, dass sie:
- ethisch und nachhaltig in der Lieferkette agieren;
- Fälle von Korruption und Bestechung systematisch verhindern und verurteilen;
- solche Fälle im Bericht inkludieren, falls sie doch eintreten.
Des Weiteren müssen Angaben zum politischen Einfluss, zu Lobbying-Aktivitäten und zum materiellen Einfluss gemacht werden.
Herausforderungen im Zusammenhang mit der CSRD
Die Anforderungen der CSRD sind um vieles weitreichender als die der NFRD. Auch kleine Unternehmen müssen ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Sie müssen dazu eine große Menge an Daten und Informationen sammeln, die zuvor nicht relevant waren. Vielen Unternehmen ist vermutlich nicht vollkommen bewusst, welcher Aufwand im Zusammenhang mit der CSRD auf sie zukommt.
Ebenfalls verlangen die neuen Richtlinien nach einer stark verbesserten Zusammenarbeit zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsexpert:innen und deren Abteilungen im Unternehmen.
Davon abgesehen ist sicherlich der Faktor Soziales das Kernelement der neuen Verpflichtungen. Nicht umsonst bildet er die Mitte innerhalb des ESG-Dreigestirns.
Nachhaltige Geschäftsmodelle umzusetzen, das hat nicht nur mit der Umwelt und mit Führung zu tun. Die neuen Richtlinien prüfen, wie gesund und ethisch gefestigt eine Unternehmenskultur ist. Es geht um Fairness und Zusammenarbeit nicht nur im, sondern auch rund um das Unternehmen. Organisationen, die ihre Werte bisher eher vernachlässigt haben und sich der Wichtigkeit einer vertrauensvollen Unternehmenskultur noch nicht bewusst sind, werden große Schwierigkeiten haben, in diesen Kategorien zu punkten.
Great Workplaces entsprechen den neuen EU-Standards schon jetzt. Eine von Great Place To Work unterstützte Mitarbeitendenbefragung erhebt alle relevanten Daten für die differenzierte Berichterstattung im Rahmen der CSRD.
Wir von Great Place To Work haben uns seit langem der Nachhaltigkeit in all ihren Formen verschrieben. Wenn ihr von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich profitieren möchtet, kontaktiert uns am besten gleich hier.
Begeben wir uns doch gemeinsam auf diese wichtige Reise!