Ab 2025 müssen Unternehmen zum ersten Mal auf EU-Ebene Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG) im Rahmen der CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) bereitstellen. Und sie müssen berichten, welche Schritte in Sachen Nachhaltigkeit sie unternommen haben. All das muss in einem standardisierten und einheitlichen Format erfolgen – wie schon bisher bei der Finanzberichterstattung. So wird die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen gewährleistet.
Doch was hat es mit dieser neuen Reportingpflicht auf sich? Was bedeutet CSRD? Und wer ist davon betroffen?
Und warum sind Great Place To Work®-zertifizierte Unternehmen schon heute bestens auf das neue Reporting vorbereitet?
Wir von Great Place To Work® liefern die Antworten.
Lest dazu die folgenden Blogbeiträge und seht euch unser kostenloses Webinar on demand zu dem Thema an!
CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“. Es geht also um eine Direktive, die Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen Auskunft zu geben.
Um zu erklären, was es mit der neuen Berichterstattungspflicht auf sich hat, müssen wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen. Schon im Jahr 2020 gründete sich eine Taskforce zum Thema. Außerdem trat die neue Taxonomie-Verordnung in Kraft. Sie definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Ein Jahr später lag der erste Entwurf zur CSRD auf dem Tisch. Im Winter 2022/23 wurde die Einführung schließlich von der EU-Kommission beschlossen.
Die CSRD ist im Kern eine Reform der bisherigen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (NFRD: Non-Financial Reporting Directive). Sprich: Unternehmen müssen jetzt Kennzahlen aus drei Bereichen – ESG: Environment, Social und Governance – veröffentlichen und sich dabei an der einheitlichen EU-Taxonomie orientieren.
Hierfür gilt das Prinzip der sogenannten doppelten Wesentlichkeit. Zwei Fragen stehen im Zentrum:
Die CSRD verfolgt laut Kommission mehrere Ziele. Sie soll
Auf diesem Wege sollen schließlich
(Quelle: Deutsches Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ebenfalls soll das Regelwerk einen Vergleich zwischen Unternehmen erleichtern. Hinzu kommt eine verpflichtende externe Prüfung der angegebenen Daten.
Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wurde im Vergleich zu früheren Richtlinien deutlich ausgeweitet.
Ab 1. Januar 2024 müssen börsennotierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden, die bereits der NFRD unterliegen, ihre Berichte im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorlegen. Die Berichterstattung erfolgt jeweils im Nachhinein – erstmals müssen also 2025 Daten übermittelt werden.
Ab dem Berichtsjahr 2025 (Reporting 2026) sind auch Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden verpflichtet. 2026 (Berichtvorlage 2027) sind dann börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen an der Reihe, ebenso wie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
So weit der Fahrplan für die ersten Jahre nach der Einführung. Danach gilt: Unternehmen, die wenigstens zwei der folgenden Merkmale erfüllen, müssen ihre Berichte vorlegen:
Abbildung: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Umwelt
Soziales und Menschenrechte
Hier gibt es folgende drei Hauptbereiche:
Die Kategorie Eigene Belegschaft ist spezifischer gegliedert in:
In der Kategorie Beschäftigte in der Wertschöpfungskette geht es vor allem um Themen wie:
Beim Unteraspekt Betroffene Gemeinschaften werden folgende Themen in den Blick genommen:
Der Unteraspekt Endnutzer und Verbraucher ist in dieselben Kategorien untergliedert.
Governance
Als die drei Hauptsäulen dieses Bereiches wurden folgende festgelegt:
Was versteht man darunter genau? Unternehmen sind dazu verpflichtet, offenzulegen, dass sie:
Des Weiteren müssen Angaben zum politischen Einfluss, zu Lobbying-Aktivitäten und zum materiellen Einfluss gemacht werden.
Die Anforderungen der CSRD sind um vieles weitreichender als die der NFRD. Auch kleine Unternehmen müssen ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Sie müssen dazu eine große Menge an Daten und Informationen sammeln, die zuvor nicht relevant waren. Vielen Unternehmen ist vermutlich nicht vollkommen bewusst, welcher Aufwand im Zusammenhang mit der CSRD auf sie zukommt.
Ebenfalls verlangen die neuen Richtlinien nach einer stark verbesserten Zusammenarbeit zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsexpert:innen und deren Abteilungen im Unternehmen.
Davon abgesehen ist sicherlich der Faktor Soziales das Kernelement der neuen Verpflichtungen. Nicht umsonst bildet er die Mitte innerhalb des ESG-Dreigestirns.
Nachhaltige Geschäftsmodelle umzusetzen, das hat nicht nur mit der Umwelt und mit Führung zu tun. Die neuen Richtlinien prüfen, wie gesund und ethisch gefestigt eine Unternehmenskultur ist. Es geht um Fairness und Zusammenarbeit nicht nur im, sondern auch rund um das Unternehmen. Organisationen, die ihre Werte bisher eher vernachlässigt haben und sich der Wichtigkeit einer vertrauensvollen Unternehmenskultur noch nicht bewusst sind, werden große Schwierigkeiten haben, in diesen Kategorien zu punkten.
Mit der Zertifizierung von Great Place To Work® schaffen Unternehmen eine ideale Basis, die sie für die verpflichtende CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung brauchen.
Mit der Great Place To Work Mitarbeitendenbefragung sind Unternehmen optimal für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereitet, da sie ihre Unternehmenskultur bereits proaktiv sozial nachhaltig entwickelt haben.
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Wir von Great Place To Work haben uns seit langem der sozialen Nachhaltigkeit verschrieben. Wenn ihr von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich profitieren möchtet, kontaktiert uns am besten gleich hier.
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Ein Begriff, der aktuell immer häufiger auftaucht und zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Zunächst denkt man wahrscheinlich an umweltbezogene Nachhaltigkeit. Aber es geht um viel mehr. Auch die soziale Nachhaltigkeit, also die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, muss künftig genau überwacht und regelmäßig an die EU-Behörden gemeldet werden. Das klingt nach mehr Aufwand, mehr Dokumentation und mehr Bürokratie, oder?
Das Gute daran: Great Place To Work®-zertifizierte Unternehmen sind schon heute bestens darauf vorbereitet!
Zur Finanzberichterstattung kommt nun eine zusätzliche Pflicht hinzu: Ab 2025 müssen betroffene Unternehmen (siehe unten) erstmals Nachhaltigkeitsinformationen rückwirkend für das Jahr 2024 in einem standardisierten Format auf EU-Ebene offenlegen. Dies umfasst neben allgemeinen Angaben speziell Informationen zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG: Environmental, Social, Governance).
Alle Unternehmen, die unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) fallen, müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte an den sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausrichten. Diese sind zugleich auf die bekannten SDGs (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen abgestimmt.
Abbildung: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die sozialen Standards ESRS S1 und ESRS S2 betreffen den nachhaltigen Umgang mit der eigenen Belegschaft und in weiterer Folge auch mit den Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, wie beispielsweise den Mitarbeitenden eines Zulieferers. Zukünftig müssen diese Standards auch stellvertretend für Zulieferbetriebe reportet werden.
Wir von Great Place To Work sehen diese Entwicklung positiv. Die EU-Initiative unterstützt unsere globale FOR ALL™-Mission. Auch unsere Partnerunternehmen profitieren: Im Rahmen der Zertifizierung können bereits heute alle erforderlichen Daten für das Reporting erhoben werden.
Die Berichtspflichten im Rahmen der CSRD sind umfangreich. Allein für die beiden Sozialstandards ESRS S1 und S2 werden voraussichtlich über 150 Datenpunkte abgefragt. Aktuell arbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) noch an der finalen Ausformulierung, die in Kürze veröffentlicht werden soll. Schließlich tritt die Richtlinie bereits in etwa eineinhalb Jahren (2025 rückwirkend für 2024) für viele Unternehmen in Kraft.
Wir haben uns die verfügbaren Entwürfe genauer angesehen. Der Bereich ESRS S1 („Eigene Belegschaft“) umfasst unter anderem folgende Erhebungsbereiche:
Unsere Zertifizierung legt bereits die Basis für die Berichterstattung im ESG-Kriterium ESRS S1 und zeigt authentisch und glaubwürdig, dass das Unternehmen Nachhaltigkeit ernst nimmt. Dies gilt auch für den Bereich ESRS S2 („Beschäftigte der Wertschöpfungskette“).
Die Einführung der Berichtspflicht erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße:
– Ab 2025 (rückwirkend für 2024): Große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die bereits im Rahmen der EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) berichtspflichtig sind.
– Ab 2026 (rückwirkend für 2025): Größere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.
– Ab 2027 (rückwirkend für 2026): Kapitalmarktorientierte KMU und andere kleine Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (mit der Möglichkeit, sich bis zum 1. Januar 2028 von der Meldepflicht zu befreien).
– Ab 2029 (rückwirkend für 2028): Nicht-EU-Unternehmen, sofern sie in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Die Berichte sollen über eine Online-Plattform, den European Single Access Point (ESAP), übermittelt werden, an dem derzeit noch gearbeitet wird. Das Reporting wird schließlich durch externe Auditor geprüft, ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Ähnlich wie die Datenschutzgrundverordnung bietet auch die neue EU-Richtlinie Chancen für Unternehmen. Diese Richtlinie kann als Vorteil angesehen werden, da sie bestehende Standards in der Mitarbeitenden-Orientierung auf neue Bereiche ausweitet, die bereits zertifizierten Betrieben wichtig sind.
Neue Anforderungen und externe Überprüfungen eröffnen stets neue Möglichkeiten. Die Informationen, die im Rahmen der Berichterstattung gesammelt werden, können vielseitig genutzt werden, insbesondere zur Stärkung des Employer Brandings durch die Verbesserung sozialer Standards.
Die Fronius International GmbH, einer der Best Workplaces™ Europe 2021, macht’s vor: Das Unternehmen hat die Great Place To Work-Zertifizierung bereits jetzt optimal in seinen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht integriert. Unsere Auszeichnungen sind also einfach einsetzbar, um die hohen Nachhaltigkeitsstandards des Unternehmens auch nach außen sichtbar zu machen.
Abbildung: Beispiel für einen Nachhaltigkeitsbericht von Fronius International
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Wie ihr eure Unternehmenskultur fit für ESG macht, könnt ihr diesem Blogbeitrag nachlesen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) gewinnt in der modernen Unternehmenswelt zunehmend an Bedeutung. VERBUND ist ein führender Stromkonzern in Europa, der zeigt, wie Unternehmen nachhaltige Praktiken erfolgreich umsetzen und kommunizieren können. In der Fallstudie wird erklärt, wie VERBUND die Ergebnisse von Great Place To Work nutzt. Das Ziel ist eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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Eine effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne des Sustainable Development Reporting ist heute wichtiger denn je. In der heutigen Geschäftswelt ist Nachhaltigkeit mehr als nur ein Modewort. Unternehmen weltweit erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftsstrategien nachhaltig auszurichten. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist die Chiesi Gruppe. Sie beeindruckt durch ihre innovative Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sustainable Development Report.
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Was ist ESG und wie beeinflusst es Unternehmenserfolg und Mitarbeiter-Engagement?
ESG steht für die drei zentralen Bereiche: Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Diese Faktoren sind eng mit der Sinnhaftigkeit der Arbeit, dem Engagement der Mitarbeitenden und dem langfristigen Erfolg eines Unternehmens verknüpft.
Es mag fast zu gut erscheinen, um wahr zu sein, aber eine bewährte Strategie kann:
Der Schlüssel liegt in der gezielten Gestaltung der ökologischen, sozialen und unternehmenspolitischen Aspekte eures Unternehmens. ESG-Kriterien bieten einen Maßstab dafür, wie gut euer Unternehmen in Bezug auf Umweltverträglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung und gute Unternehmensführung abschneidet. Die Einführung und kontinuierliche Verbesserung von ESG-Praktiken sind entscheidend, um diese Ziele zu erreichen und nachhaltigen Erfolg zu sichern.
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Ab dem Jahr 2025 sind Unternehmen in der EU erstmals dazu verpflichtet, detaillierte Informationen zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG) in einem standardisierten, vergleichbaren Format offenzulegen. Große Unternehmen müssen dann transparent darlegen, welche Maßnahmen sie im Bereich Nachhaltigkeit ergreifen und welche Fortschritte sie dabei erzielen.
Unsere Zertifizierung bietet bereits jetzt eine solide Grundlage für die Berichterstattung im sozialen Bereich. Sie deckt insbesondere die Anforderungen der Kategorien ESRS S1 und ESRS S2 ab und unterstützt Unternehmen dabei, ihre sozialen Nachhaltigkeitsmaßnahmen klar zu kommunizieren.
Heutige Investor:innen achten längst nicht mehr ausschließlich auf die finanzielle Rendite, wenn sie ihre Investitionsentscheidungen treffen. Stattdessen haben sie ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) etabliert, um Unternehmen auf einer umfassenderen und ganzheitlicheren Basis zu bewerten. Diese Faktoren helfen ihnen dabei, die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens besser einzuschätzen.
Vor der Einführung der ESG-Kriterien war es für Investor:innen schwierig, die externen Auswirkungen des Handelns eines Unternehmens richtig einzuschätzen. Damit sind negative Effekte und Kosten gemeint, die dem Unternehmen selbst zwar keinen direkten Schaden zufügen, jedoch erhebliche Folgen für die Umwelt und die Gesellschaft haben können. Ein Beispiel hierfür ist eine Fabrik, die durch ihre Produktion die Umwelt belastet. Während der Gewinn des Unternehmens dadurch nicht beeinträchtigt wird, sind die Auswirkungen auf das angrenzende Wohngebiet erheblich und oft schädlich.
Die drei zentralen ESG-Faktoren zur Bewertung von Unternehmen
In der Welt der Investoren hat man drei wesentliche ESG-Kriterien festgelegt, um Unternehmen fundierter zu bewerten:
Abbildung: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ist heutzutage ein entscheidender Faktor, sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher:innen. Eine Untersuchung des IBM Institute for Business Value (IBV) in Zusammenarbeit mit der National Retail Federation zeigt, dass sinnorientierte Verbraucher– also jene, die Produkte und Marken wählen, die ihren eigenen Werten entsprechen – mit 44 % das größte Segment der Verbraucherschaft ausmachen.
ESG hat auch einen erheblichen Einfluss auf die Einstellung und das Verhalten von Mitarbeitenden. Laut einer weiteren IBM-Studie geben 67 % der Befragten an, dass sie sich eher bei Unternehmen bewerben, die sich für ökologische Nachhaltigkeit einsetzen. Unter denjenigen, die im letzten Jahr ihren Job gewechselt haben, nahm etwa ein Drittel sogar ein niedrigeres Gehalt in Kauf, um für ein sozial verantwortliches oder nachhaltiges Unternehmen zu arbeiten.
Eine wirklich nachhaltige Personalstrategie sollte weit über die reine Einhaltung von Compliance-Vorgaben hinausgehen. Es geht darum, alle Stakeholder einzubeziehen – also alle, die Einfluss auf euer Unternehmen haben oder von dessen Handeln betroffen sind. Dazu zählen Mitarbeitende auf allen Ebenen, Kund:innen, Lieferant:innen sowie die allgemeine Öffentlichkeit. Ein umfassender Ansatz berücksichtigt die Bedürfnisse und Erwartungen dieser Interessengruppen, um langfristig nachhaltigen Erfolg zu sichern.
Unser Tipp: Hört zu und bleibt neugierig! Potenzielle Risiken könnt ihr frühzeitig erkennen, wenn ihr systematisch und kontinuierlich das Feedback eurer Mitarbeitenden einholt, z. B. mit regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen.
Setzt geeignete ESG-Maßnahmen am Arbeitsplatz um. Bleibt dabei authentisch, um Greenwashing-Vorwürfe zu vermeiden. So geht ihr vor:
Der Zusammenhang zwischen ESG-Initiativen und einer positiven Mitarbeitererfahrung ist klar erkennbar. Mitarbeitende, die sich aktiv an ESG-Maßnahmen beteiligen, empfinden ein stärkeres Gefühl der Sinnhaftigkeit, das über ihre täglichen Aufgaben hinausgeht.
Für den Erfolg einer Organisation ist es entscheidend, den Mitarbeitenden eine Verbindung zu einem größeren Zweck zu bieten – etwas, das über ihre individuelle Rolle hinausgeht. Unsere Studien zeigen, dass Mitarbeitende, die in ihrer Arbeit „eine besondere Bedeutung“ sehen statt „nur einen Job“, mit 56 % höherer Wahrscheinlichkeit innovative Ideen entwickeln.
ESG ist mehr als ein Trend für nachhaltige Verbraucher:innen. Es ist euer Vorteil im Wettbewerb um engagierte Mitarbeitende. Mit einem starken ESG-Engagement gewinnt und haltet ihr Mitarbeitende, die sich für nachhaltige Arbeitsweisen begeistern. Nutzt ESG, um eure Personalstrategie zu optimieren.
Die ESG-Performance spielt eine zentrale Rolle für die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und ist ein wesentlicher Faktor, der ein Unternehmen zu einem attraktiven Arbeitsplatz macht.
Eine Untersuchung von Marsh McLennan zeigt, dass Unternehmen mit hoher Mitarbeiterzufriedenheit und Attraktivität für Hochschulabsolvent
typischerweise:
Unsere eigenen Studien untermauern diese Erkenntnisse: Mitarbeitende, die wahrnehmen, dass ihr Unternehmen einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leistet, sind 11-mal eher motiviert, langfristig im Unternehmen zu bleiben. Außerdem freuen sie sich mit einer 14-mal höheren Wahrscheinlichkeit auf ihre Arbeit.
Regelmäßige Umfragen zum Mitarbeiter-Engagement sind ein effektives Mittel, um die Zufriedenheit, die Moral und das Zugehörigkeitsgefühl eurer Mitarbeitenden zu bewerten.
Analysiert die Fluktuationsrate und die Gründe, warum Mitarbeitende das Unternehmen verlassen. Diese Daten helfen euch dabei, gezielt Bereiche mit Verbesserungsbedarf zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen.
Orientiert euch an den 5 Dimensionen des Wohlbefindens von Mitarbeitenden und bewertet euer Abschneiden anhand von Daten und Benchmarks wie der Great Place To Work® Certification™.
Überprüft, ob und wie eure Mitarbeitenden Zugang zu Gesundheits- und Wellness-Programmen haben, einschließlich Unterstützung für die psychische Gesundheit.
Beachtet auch Langzeit-Krankenstände und den allgemeinen Gesundheitszustand eurer Mitarbeitenden.
Investitionen: Haltet fest, wie viel ihr in Schulungs- und Entwicklungsprogramme für eure Mitarbeitenden investiert.
Wirksamkeit: Messt die Effektivität von Schulungen zu Diversität, Integration und anderen Bildungsinitiativen.
Bewertet eure Richtlinien und Praktiken in Bezug auf Fernarbeit, flexible Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Holt Feedback der Mitarbeitenden zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen ein.
Bedenken/Beschwerden: Überwacht die Anzahl der Bedenken und Beschwerden zu ethischen Themen und dokumentiert, wie diese gelöst werden.
Whistleblowing-Mechanismen: Bewertet die Wirksamkeit eurer Whistleblowing-Mechanismen und deren Nutzung durch Mitarbeitende.
Arbeitsbedingungen: Bewertet die Arbeitsbedingungen bei euren Lieferanten und Subunternehmern.
Faire Praktiken: Stellt sicher, dass alle Zulieferer faire Arbeitspraktiken und eine ethisch korrekte Behandlung der Arbeitenden
gewährleisten.
Einhaltung der Vorschriften: Achtet darauf, dass Sicherheitsvorschriften und -standards am Arbeitsplatz strikt eingehalten werden.
Sicherheitsschulungen: Bietet regelmäßig Sicherheitsschulungen an und richtet Meldesysteme ein, um Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden.
Seht euch genau an, welche Benefits für Mitarbeitende ihr im Angebot habt und wie gerecht sie verteilt sind.
Ökologischer Fußabdruck: Prüft und minimiert den Energie- und Wasserverbrauch sowie die Abfallmengen in eurer Arbeitsumgebung.
Nachhaltige Optionen: Fördert nachhaltige Pendellösungen und setzt auf umweltfreundliche Büropraktiken.
Engagement festhalten: Haltet in Wort und Bild fest, wie sich euer Unternehmen in der örtlichen Gemeinschaft und bei wohltätigen Initiativen engagiert.
Soziale Auswirkungen messen: Bewertet die positiven sozialen Effekte, die durch eure arbeitsplatzbezogenen Programme auf Gemeinde-Ebene entstehen.
Arbeitnehmerrechte: Bewertet die Bedeutung von Arbeitnehmerrechten in eurem Unternehmen sowie die Beziehungen zu Gewerkschaften und, falls vorhanden, zu Kollektivverträgen.
Mit der fortschreitenden Globalisierung und dem wachsenden Anspruch von Verbraucher:innen und Arbeitnehmer:innen stehen ESG-Initiativen verstärkt im Fokus.
Unsere Untersuchung zu ESG-Initiativen am Arbeitsplatz hat 6 wesentliche Themen identifiziert:
Wenn es um Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung geht, stechen zwei Elemente der Unternehmenskultur besonders hervor: Sinn und Stolz. Untersuchungen von Great Place To Work haben ergeben, dass Mitarbeitende, die stolz darauf sind, in einem Unternehmen zu arbeiten:
Wenn Mitarbeitende das Gefühl haben, dass ihre Arbeit einen Sinn hat und mehr als „nur ein Job“ ist, bleiben sie 2- bis 6-mal wahrscheinlicher langfristig bei ihrem Unternehmen.
Unsere Umfrage zur Mitarbeiterbindung 2023 zeigt: Das Gefühl, einen „Sinn“ in der Arbeit zu finden, ist der wichtigste Faktor für die langfristige Bindung – sogar wichtiger als Beförderungen, Anerkennung oder Gehalt. Dies gilt für alle Generationen.
Mit diesen Maßnahmen könnt ihr eure Mitarbeitenden effektiv in ESG-Initiativen einbinden, was zu einer motivierteren Belegschaft und einem stärkeren, nachhaltigeren Unternehmen führt.
Hier sind einige häufige Hindernisse, die auch euer Unternehmen betreffen könnten:
Beschränkte Ressourcen: Die Implementierung von ESG-Initiativen erfordert ausreichend Zeit und bedeutende Ressourcen, einschließlich Personal und finanzielle Mittel. Besonders für kleinere Unternehmen kann dies eine erhebliche Herausforderung darstellen.
Einbindung der Stakeholder:innen: Es ist entscheidend, Investor:innen, Kund:innen, Mitarbeitende und lokale Gemeinschaften aktiv in den ESG-Prozess einzubeziehen. Dabei können unterschiedliche Erwartungen und Bedenken auftreten, die es zu berücksichtigen gilt, um den Erfolg der ESG-Strategie sicherzustellen.
Trotz der Herausforderungen kann ein ESG-zentrierter Ansatz euch einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Verbraucher:innen legen zunehmend Wert auf strenge Nachhaltigkeitsstandards bei Produkten und Dienstleistungen. Wer dieser Nachfrage nicht gerecht wird, wird ins Hintertreffen geraten.
So hebt ihr euch von der Masse ab:
Euer Unternehmen und eure Marke gewinnen an Glaubwürdigkeit, wenn ihr offen sagt: „Wir haben vielleicht noch nicht alle Antworten, aber wir wissen, wo wir ansetzen müssen.“ Diese ehrliche Haltung ist wirkungsvoller als verworrene Daten und zweifelhafte Verpflichtungen.
ESG-Prinzipien sind weit mehr als ein Trend – sie sind entscheidend für erfolgreiches und verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Sie bieten praktische Vorteile:
Wenn eure ESG-Initiativen mit den Geschäftszielen übereinstimmen, schafft ihr ein Win-win-Szenario, das langfristige Relevanz und Widerstandsfähigkeit für euer Unternehmen sichert.
Die Great Place To Work®-Zertifizierung™ geht über ein einfaches Gütesiegel hinaus und bestätigt, dass euer Unternehmen aktiv ESG-Nachhaltigkeitswerte berücksichtigt. Diese Zertifizierung ist eine bewährte Methode, um die Einstellung der Mitarbeitenden zu Initiativen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR) zu messen.
Mit der Great Place To Work®-Zertifizierung™ demonstriert ihr gegenüber euren Stakeholder:innen – einschließlich Investor:innen, Arbeitssuchenden und Mitarbeitenden – dass euer Unternehmen das Wohl der Mitarbeitenden priorisiert. Die prestigeträchtige Auszeichnung basiert auf streng vertraulichen Mitarbeitenden-Umfragen.
Diese Zertifizierung signalisiert, dass euer Unternehmen ESG-Werte ernsthaft verfolgt, was sich positiv auf Investitionsentscheidungen auswirken kann.
Erfahrt noch heute, wie ihr eine glaubwürdige Arbeitsplatzzertifizierung erhalten könnt. Das ist ein wichtiger Schritt, um euer Engagement für einen nachhaltigen und integrativen Arbeitsplatz unter Beweis zu stellen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis ist ein wesentliches Thema für Unternehmen, die sich für soziale und ökologische Verantwortung engagieren. Dynatrace, ein führender Anbieter von Observability- und Security-Lösungen, hat umfassende Nachhaltigkeitsinitiativen eingeführt. Sie zeigen, wie Unternehmen nicht nur ihre ökologischen, sondern auch ihre sozialen Ziele erreichen können.
In dieser Case-Study erfahren wir zum einen, wie Dynatrace die Ergebnisse der Trust Index™-Mitarbeiterbefragung für eine effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzt. Zum anderen lernen wir, welche Maßnahmen zur Förderung einer integrativen und unterstützenden Unternehmenskultur beitragen.
Ihr könnt die ausführliche Fallstudie kostenlos herunterladen, um einen tieferen Einblick in die spezifischen Maßnahmen und Erfolge von Dynatrace zu erhalten. Erfahrt, wie Dynatrace Nachhaltigkeitsprinzipien in die Tat umsetzt und dabei sowohl das Unternehmen als auch die Gesellschaft positiv beeinflusst.
WIEN, MÄRZ 2024. Jörg Spreitzer treibt die CSRD-Initiative von Great Place To Work® Europe voran, um Unternehmen auf dem Weg zur sozialen Nachhaltigkeit zu unterstützen
Große Unternehmen werden jetzt berichtspflichtig
Unter der Leitung von Jörg Spreitzer setzt Great Place To Work® Österreich ein starkes Zeichen als Vorreiter in der sozialen Nachhaltigkeit in Europa. Mit dem seit Jahrzehnten bewährten Zertifizierungsverfahren hat die globale Autorität für erfolgreiche Unternehmenskulturen die Grundlage geschaffen, die Unternehmen für die CSRD-Berichterstattung benötigen.
Unternehmen, die bereits auf eine vertrauensvolle Arbeitsplatzkultur setzen, können den neuen Berichtspflichten entspannt entgegenblicken.
Schau dir unser kostenloses CSRD-Webinar on demand an, das sich mit dem Thema „Nachhaltigkeitsberichte: Was sie für HR und Employer Branding bedeuten“ beschäftigt. Erhalte wertvolle Einblicke in die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung, die relevanten ESG-Kriterien ESRS S1 & ESRS S2 und lerne, wie dein Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte effektiv für ein authentisches Employer Branding nutzen kann.
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