ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Great Place To Work® Österreich
im weiteren “GPTW GmbH”
Stand 07.08.2024
1. Geltungsbereich
- Sämtliche Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen von Great Place To Work Österreich (In Folge „GPTW GmbH“ oder „wir“) gegenüber ihren Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
- Festgehalten wird, dass der Kunde Unternehmer iSd § 1 UGB ist und kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter kommen nur im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch GPTW GmbH zur Anwendung.
- Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Eine eventuelle Unwirksamkeit/Ungültigkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat auf die Gültigkeit und Geltung der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
- Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Vertrag durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von GPTW GmbH gestattet.
2. Vertragsabschluss
- Grundlage für die von der GPTW GmbH zu erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen ist das Angebot von GPTG GmbH, die darin enthaltene Leistungsbeschreibung, der vom Kunden erteilte Auftrag sowie die von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Die Angebote von GPTW GmbH sind freibleibend.
- Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der GPTW GmbH oder durch Erfüllung bzw Beginn der Ausführung zustande. Stillschweigen der GPTW GmbH alleine gilt nicht als Annahme eines Auftrages.
- Weicht die Auftragsbestätigung bzw. die Leistung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, sofern er nicht binnen einer Frist von drei Tagen schriftlich Gegenteiliges mitteilt.
- Die Kosten für Änderungen und Abweichungen vom Angebot sind vom Kunden zu tragen.
- Der Eingang von Bestellungen im Onlineshop wird automatisch bestätigt, was noch keinen Vertragsabschluss darstellt. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch GPTW GmbH zustande.
- Der Inhalt der Onlineshop-Bestellung und der Vertragstext werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung elektronisch übermittelt.
- Eingabefehler können im Onlineshop im Bestellprozess korrigiert werden.
3. Termine
- Frist‐ und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die vereinbarten Liefertermine und -fristen gelten nur als Richtgröße, es sei denn sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Voraussetzung für eine fristgemäße Lieferung ist die Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche verlängern die Lieferzeit angemessen.
- Geringfügige Überschreitungen von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen hat der Kunde zu akzeptieren, ohne dass deshalb die Folgen des Lieferverzugs eintreten.
- Die Nichteinhaltung verbindlicher Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er GPTW GmbH eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat.
- Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder an der Erfüllung des Vertrags festhalten. Hat GPTW GmbH bereits Teilleistungen erbracht, ist der Kunde nur zum Rücktritt hinsichtlich noch ausständiger Teilleistungen berechtigt.
- Im Falle höherer Gewalt oder einer unverschuldeten Betriebsstörung (auch bei unseren Geschäftspartnern, wie zB höhere Gewalt, Streiks, Betriebs- oder Lieferstörungen, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe), welche GPTW GmbH vorübergehend daran hindern, die vereinbarten Termine und Fristen einzuhalten, verlängern sich diese Liefertermine und -fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
4. Rechte und Pflichten der GPTW GmbH
- Die GPTW GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie auf Erfüllung der Mitwirkungspflichten (zB Gesetzmäßigkeit, Rechte Dritter) zu prüfen.
- Die Leistungen der GPTW GmbH sind im Zweifel teilbar.
- Die GPTW GmbH ist nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/Projektes entstandene bzw. generierte Daten über das Ende eines Projektes hinaus zu speichern oder sonst für den Kunden verfügbar zu halten. Auf Wunsch des Kunden werden die Daten bei Projektende dem Kunden ausgefolgt oder – unter Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – gelöscht.
- Die GPTW GmbH ist berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und derartige Leistungen zu substituieren (Erfüllungsgehilfe).
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunden ist verpflichtet, die GPTW GmbH nach besten Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken.
- Der Kunden ist insbesondere verpflichtet, der GPTW GmbH alle zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen und über alle für die Abwicklung eines Auftrages relevanten Umstände und Vorgänge, auch während der Durchführung, zu informieren. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von GPTW GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuelle bestehende Urheber‐, Kennzeichen-, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter, zu prüfen und ob alle Unterlagen den anwendbaren Gesetzen oder sonstigen rechtlichen Bestimmungen entsprechen. GPTW GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird GPTW GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde GPTW GmbH schad‐ und klaglos; er hat uns sämtliche Nachteile zu ersetzen, die uns durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, allfällige mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen verbundenen Risiken, insbesondere solche rechtlicher Natur (unlauterer Wettbewerb, Markenschutz, Datenschutz udgl.), zu prüfen.
6. Preise, Honorare / Zahlung
- Preise sind in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive sonstiger Steuern, Abgaben oder Kosten für die Lieferung. Spesen (z.B. für Reisen, Übernachtung) sind gesondert zu vergüten.
- Die Rechnungen von GPTW GmbH sind ohne jeden Abzug sofort fällig und binnen 10 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
- Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch GPTW GmbH.
- Mit der Auftragsbestätigung wird die gesamte Auftragssumme in Rechnung gestellt. Die GPTW GmbH ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen und Kostenvorschüsse zu verlangen.
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GPTW GmbH. Der Eigentumsvorbehalt dient auch der Sicherung unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehenden Forderung.
- Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das von uns ausgewiesene Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechsel und Scheck erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GPTW GmbH berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen plus Zinseszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Der Kunde muss im Falle des Zahlungsverzuges die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten sowie die, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- (gem § 458 UGB).
- GPTW GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden nicht verpflichtet die eigene Leistung zu erbringen, solange dieser Verzug andauert. GPTW GmbH kann darüber hinaus sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet mit allfälligen bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung aufzurechnen. Ebenso ist dem Kunden die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften nicht gestattet.
- Das Entgelt gebührt der GPTW GmbH auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre der GPTW GmbH gelegen sind; die Anrechnungsbestimmung des § 1168 Abs. 1 ABGB wird ebenso abbedungen, wie § 1168a 1. Satz ABGB.
7. Gewerbliche Schutzrechte / Geheimhaltung / Datenschutz
- Sofern nicht im Einzelnen abweichend vereinbart, gewährt GPTW GmbH dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das Recht (Werknutzungsbewilligung), die vertragsgegenständlichen Unterlagen und Arbeitsergebnisse in Österreich für die Dauer des Vertragsverhältnisses für die eigenen internen Zwecke, wie vertraglich vereinbart, zu nutzen. Eine Bearbeitung oder Verwertung durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Kunde und GPTW GmbH sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind oder Geschäfts- bzw Betriebsgeheimnisse (inkl Preise und Leistungsbeschreibungen) enthalten. Der Kunde und GPTW GmbH werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eingesetzte Dritten auferlegen.
- Sowohl GPTW GmbH als auch der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. Soweit erforderlich, werden gesonderte Vereinbarungen abgeschlossen, die einen integralen Teil dieses Vertrags darstellen.
- Die Beteiligung an der Mitarbeiterbefragung ist für die Mitarbeiter ebenfalls streng anonym. Die teilnehmenden Unternehmen / Organisationen erhalten keinerlei Einblick in die Antworten einzelner Mitarbeiter. Im Falle einer Online-Befragung werden die E-Mail-Adressen nur zum Versand der Links zum Fragebogen genutzt. Nach Eingang der Daten werden die Datensätze von den personenbezogenen Daten getrennt.
- Der Kunde hält die GPTW GmbH hinsichtlich allfälliger Ansprüche aus diesem Punkt einschließlich der Kosten zur Abwehr schad- und klaglos.
8. Gewährleistung
- Der Kunde hat Lieferungen sofort auf etwaige offenkundige Mängel zu überprüfen, widrigenfalls wird von einer ordnungsgemäß gelieferten Ware durch GPTW GmbH ausgegangen. Bemängelungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen der Ware am Empfangsort schriftlich bei GPTW GmbH erhoben worden sind. Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit entsprechendem Beweismaterial zu belegen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung auf die angeführte Weise zu rügen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen.
- Geringfügige Änderungen sowie Abweichungen von Bildern und Angeboten gelten vorweg als genehmigt.
- Eine allfällige Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
- Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von GPTW GmbH nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen hat. Im Falle der Verbesserung, der Neulieferung oder des Nachtrags des Fehlenden beginnt die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nicht erneut zu laufen.
- Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde GPTW GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. GPTW GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für GPTW GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
9. Haftung
- Die Parteien haften für den Ersatz von Schäden, die schuldhaft verursacht wurden. Die Parteien haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der betroffenen Lieferung/Leistung (exkl Steuern und Gebühren) beschränkt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
- Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.
- Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
- Der Geschädigte hat den Beweis dafür zu erbringen, dass ein ihm entstandener Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist und dass ihn an einem entstandenen Schaden kein Verschulden trifft. Dies gilt für sämtliche Formen des Verschuldens.
- Bei Werklieferungsverträgen haftet GPTW GmbH nicht, wenn trotz Erfüllung der Warnpflichten, der Kunde auf eine gewisse Umsetzung besteht.
10. Vertragsübernahme
- Die GPTW GmbH ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist von einer Vertragsübernahme zu verständigen.
- Mit der Vertragsübernahme scheidet die GPTW GmbH aus dem Vertragsverhältnis aus und der Dritte tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein. Darüber hinaus ist dies nur im Rahmen des § 1396 ABGB zulässig.
11. Rücktrittsrecht
Die GPTW GmbH ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn
- der Kunde gegen eine nicht bloß unwesentliche vertragliche Pflicht verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, wobei der mehrmalige Verstoß gegen auch bloß unwesentliche vertragliche Pflichten als wesentliche Vertragsverletzung zu werten ist,
- die Leistung aus von der GPTW GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden kann oder erheblich erschwert wurde,
- ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, welches die GPTW GmbH an der Erbringung der Leistung hindert.
12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Sonstiges
- Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung und Zahlung ist der Sitz von GPTW GmbH.
- Als Gerichtsstand aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten zwischen GPTW GmbH und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
- Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.