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Mitarbeiterbefragungen trotz DSGVO?

Die neue Datenschutzgrundverordnung steht vor der Tür. Viele Unternehmen geraten in Panik und wissen nicht, was sie überhaupt noch tun dürfen. Unternehmen, die an ihrer Arbeitsplatzkultur arbeiten (möchten) dürfen es jederzeit mit Great Place to Work® tun, denn mit uns sind Sie auf der sicheren Seite. Unser Experte, Mag. Christian Ruckensteiner klärt auf.


1. Was müssen Unternehmen, die eine Mitarbeiterbefragung durchführen, durch die neue Datenschutzgrundverordnung beachten?

Die DSGVO bezieht sich hauptsächlich auf personenbezogene Daten. Anonyme Daten stehen hingegen nicht im Hauptfokus der Verordnung.
Punkte, die es hier zu berücksichtigen gilt, sind die Art der Durchführung der Mitarbeiterbefragung (Online oder Papier) bzw. auch ob die Befragung eigenständig oder durch einen externen Anbieter durchgeführt wird.
Bei einer eigenständig durchgeführten Mitarbeiterbefragung kann es deshalb, abhängig von den eingesetzten Tools, wesentlich schwieriger sein, Anonymität im Sinne der DSGVO zu gewährleisten. Nicht nur, dass bei Online-Befragungen die technischen Maßnahmen sehr restriktive Sicherheitsbedingungen erfüllen müssen, sondern auch bei Papier-Befragungen muss bei der Auswertung eine Identifikation beispielsweise durch den Modus der Sammlung oder die Handschrift vermieden werden. Dem Unternehmen vorliegende anonyme Rohdatensätze, können beispielsweise mit zusätzlichen Informationen deanonymisiert werden und fallen somit wieder unter die DSGVO.
Mit uns als einem externen Anbieter sind Sie daher auf der sicherer Seite.


2. Welche Lösungen für die Durchführung einer DSGVO konformen Befragung bietet Great Place to Work® an?

Als externer Befragungsdienstleister war und ist die Gewährleistung der Anonymität bei der Befragung und Auswertung schon immer einer unserer Hauptgrundsätze. Unser Ansatz ist es, für jedes Unternehmen eine passende Lösung bereitstellen zu können und wir nehmen als externer Dienstleister unseren Auftraggebern im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung alle Sorgen ab. Daher betonen wir, dass auch Unternehmen, die gerade intensiv an der Umsetzung der DSGVO arbeiten, nicht auf eine Mitarbeiterbefragung verzichten müssen oder diese verschieben müssen. Alle unsere Lösungen für Mitarbeiterbefragungen (Online, Papier-Bleistift oder Code-Befragung) werden von uns datenschutzkonform durchgeführt.


3. Was unterscheidet Great Place to Work® von einem anderen Dienstleister, der Befragungen anbietet?

Unser Fokus liegt auf Mitarbeiterbefragungen. Dies bedeutet im Gegensatz zu anderen Befragungen (Kundenbefragungen, Marketingumfragen, etc.), dass wir die Befragung als Teil eines Prozesses sehen.
Dieser beginnt bei der Vorbereitung auf die Befragung mit Workshops gemeinsam mit Führungskräften und Mitarbeitern, transparenter Information im Vorfeld der Befragung und geht weiter bis zur Kommunikation der Ergebnisse und der Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen gemeinsam mit dem Kunden. Die Befragung ist in diesem Sinne nur ein Teilstück auf dem Weg zu einer ausgezeichneten Arbeitsplatzkultur.

Falls Sie eine Mitarbeiterbefragung planen oder mehr Informationen erhalten möchten, können Sie sich über die Kontakftanfrage mit uns in Verbindung setzen.



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