FAIRNESS-REGELN DER BENCHMARKSTUDIEN
Für die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs verpflichten sich weltweit alle teilnehmenden Unternehmen bei der Durchführung der Mitarbeiterbefragung im Rahmen einer Benchmarkstudie folgende von Great Place to Work® Inc vorgegebenen Fairnessregeln einzuhalten:
- Die Befragung ist völlig anonym. Teilnehmende Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen diese Anonymität und eine anonyme Teilnahme der Mitarbeiter an der Befragung garantieren. Fragebögen dürfen daher keinerlei Namen oder sonstige Kennzeichnungen enthalten, die eine Identifizierung der ausfüllenden Person erlauben (Sozialversicherungsnummern, Personalnummern, etc.). Das Ausfüllen der Fragebögen muss in einer die Anonymität gewährleisteten Art und Weise erfolgen. Mitarbeiter dürfen niemals aufgefordert oder gezwungen werden, die im Fragebogen abgegebenen Antworten offen zu legen.
- Die Teilnahme an der Mitarbeiterbefragung erfolgt absolut freiwillig. Die Mitarbeiter dürfen von niemandem gegen Ihren Willen zu einer Teilnahme an der Befragung gezwungen werden. Ebenso ist es strengstens untersagt, dass Sie Weisungen zur Beantwortung des Fragebogens von Dritten erhalten oder Sie bei der Beantwortung des Fragebogens auf eine andere Weise beeinflusst werden.
- Das österreichische Datenschutzgesetz wird in allen Phasen der Befragung bzw. der Benchmarkstudien gewahrt. Die abgegebenen Antworten der Mitarbeiter sind seitens Great Place to Work® Inc gegen unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Eine Auswertung erfolgt im Rahmen der Berichtslegung nur in Gruppen von mehr als 5 Mitarbeitern.
- Die Ankündigung der Mitarbeiterbefragung zwei Wochen vor Befragungsstart und das Begleitschreiben zum Fragebogen dürfen keine Einflussnahme auf die Bewertungen der Mitarbeiter enthalten, wie z.B. Aussagen, dass es „wichtig für das Unternehmen bzw. die Einrichtung ist, bei der Great Place to Work® Benchmarkstudie zu gewinnen“.
- Arbeiten Sie in einem Unternehmen bzw. einer Einrichtung mit 250 bis 5000 Mitarbeitern, werden die 250 zu befragenden Mitarbeiter mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. In Unternehmen bzw. Einrichtungen über 5000 Mitarbeitern wird eine Zufallsstichprobe von 500 ausgewählt. Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung hat auch die Möglichkeit, alle Mitarbeiter zu befragen oder die Standardstichprobengröße zu erweitern. Bei der Zufallsauswahl der Mitarbeiter für die zu befragende Stichprobe sind folgende Regeln einzuhalten:
- Die Teilnehmer müssen per Zufall ausgewählt werden und dürfen nicht vom Unternehmen individuell bestimmt werden.
- Bei der Auswahl der Mitarbeiter werden alle Abteilungen und Organisationsbereiche gleichermaßen berücksichtigt, ein Ausschluss von einzelnen Bereichen ist nicht zulässig.
- Das zeitgerechte Ausfüllen des Fragebogens (Trust Index©) innerhalb des 14-tägigen Befragungszeitraumes muss gewährleistet sein.
Eine schriftliche Erklärung über die Einhaltung dieser Regeln wird im Vorfeld des Wettbewerbs von allen teilnehmenden Unternehmen bzw. Einrichtungen unterzeichnet. Weiters behält sich Great Place to Work® Österreich im Rahmen der laufenden Benchmarkstudie das Recht vor, in allen Unternehmen bzw. Einrichtungen jederzeit stichprobenartige Kontrollen vornehmen zu können, um die regelkonforme Durchführung der Befragung zu überprüfen.
Im Falle einer nachweislichen Zuwiderhandlung zu den oben genannten Fairnessregeln kann ein Teilnehmer von der Benchmarkstudie ausgeschlossen werden. Sollte eine wissentliche und belegbare Manipulation vorliegen, behält sich Great Place to Work® Österreich vor, die Regelverstöße und die Disqualifikation des Unternehmens bzw. der Einrichtung gegebenenfalls über die Medienpartner zu veröffentlichen und im Falle eines Verdachtes der Zuwiderhandlung das Unternehmen bzw. die Einrichtung mit einem Teilnahmeverbot an künftigen Great Place to Work® Benchmarkstudien für bis zu 5 Jahre zu belegen.
Yellow Card
Sollten Sie im Rahmen der Teilnahme Verstöße gegen die oben erwähnten Regeln in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Einrichtung bemerken, können Sie uns diese anonym – ausschließlich unter Angabe des teilnehmenden Unternehmens bzw. der teilnehmenden Einrichtung - mit folgendem Kontaktformular melden und Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Einrichtung die „Gelbe Karte“ zeigen.
Wir gehen Ihrem Hinweis nach und nehmen mit Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Einrichtung Kontakt auf.
GPTW GmbH
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T +43 1 798 59 28
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