Regeln des Wettbewerbs

Für die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs verpflichten sich weltweit alle teilnehmenden Unternehmen bei der Durchführung der Mitarbeiterbefragung folgende – vom Great Place to Work® Institute – vorgegebenen Wettbewerbsregeln einzuhalten:

  • Die Befragung ist völlig anonym. Unternehmen müssen diese Anonymität und eine anonyme Teilnahme  der Mitarbeiter an der Befragung garantieren. Fragebögen dürfen daher keinerlei Namen oder sonstige Kennzeichnungen enthalten, die eine Identifizierung der ausfüllenden Person erlauben (Sozialversicherungsnummern, Personalnummern, etc.). Das Ausfüllen der Fragebögen muss in einer die Anonymität gewährleisteten Art und Weise erfolgen. Mitarbeiter dürfen niemals aufgefordert oder gezwungen werden, die im Fragebogen abgegebenen Antworten offen zu legen.
  • Die Teilnahme an der Mitarbeiterbefragung erfolgt absolut freiwillig. Die Mitarbeiter dürfen von niemandem gegen Ihren Willen zu einer Teilnahme an der Befragung gezwungen werden. Ebenso ist es strengstens untersagt, dass Sie Weisungen zur Beantwortung des Fragebogens von Dritten erhalten oder Sie bei der Beantwortung des Fragebogens auf eine andere Weise beeinflusst werden.
  • Das österreichische Datenschutzgesetz wird in allen Phasen des Wettbewerbs gewahrt. Die abgegebenen Antworten der Mitarbeiter sind seitens des Great Place to Work® Institutes gegen unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Eine Auswertung erfolgt im Rahmen der Berichtslegung nur in Gruppen von mehr als 5 Mitarbeitern.
  • Die Ankündigung der Mitarbeiterbefragung zwei Wochen vor Befragungsstart und das Begleitschreiben zum Fragebogen dürfen keine Einflussnahme auf die Bewertungen der Mitarbeiter enthalten, wie z.B. Aussagen, dass es „wichtig für das Unternehmen ist, beim Great Place to Work® Wettbewerb zu gewinnen“.
  • Arbeiten Sie in einem Unternehmen mit 250 bis 5000 Mitarbeitern, werden die 250 zu befragenden Mitarbeiter mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. In Unternehmen über 5000 Mitarbeitern wird eine Zufallsstichprobe von 500 ausgewählt. Ihr Unternehmen hat auch die Möglichkeit, alle Mitarbeiter zu befragen oder die Standardstichprobengröße zu erweitern. Ihr Unternehmen hat folgende Regeln bei der Zufallsauswahl der Mitarbeiter für die zu befragende Stichprobe einzuhalten:
    • Die Teilnehmer müssen per Zufall ausgewählt werden und dürfen nicht vom Unternehmen individuell bestimmt werden.
    • Bei der Auswahl der Mitarbeiter werden alle Abteilungen und Unternehmensbereiche gleichermaßen berücksichtigt, ein Ausschluss von einzelnen Bereichen ist nicht zulässig.
  • Zeitgerechtes Ausfüllen des Fragebogens (Trust Index©) innerhalb des 14-tägigen Befragungszeitraumes muss gewährleistet sein.

Eine schriftliche Erklärung über die Einhaltung dieser Regeln wird im Vorfeld des Wettbewerbs von allen teilnehmenden Unternehmen unterzeichnet. Weiters behält sich das Great Place to Work® Institute im Rahmen des laufenden Wettbewerbs das Recht vor, in allen Unternehmen jederzeit stichprobenartige Kontrollen vornehmen zu können, um die regelkonforme Durchführung der Befragung zu überprüfen.

Im Falle einer nachweislichen Zuwiderhandlung zu den oben genannten Wettbewerbsregeln kann ein Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Sollte eine wissentliche und belegbare Manipulation vorliegen, behält sich das Great Place to Work® Institut vor, die Regelverstöße und die Disqualifikation des Unternehmens gegebenenfalls über die Medienpartner zu veröffentlichen und im Falle eines Verdachtes der Zuwiderhandlung das Unternehmen mit einem Teilnahmeverbot am Great Place to Work® Wettbewerb für 5 Jahre zu belegen.

Yellow Card

Sollten Sie im Rahmen der Teilnahme Verstöße gegen die Regeln in Ihrem Unternehmen bemerken, können Sie uns diese anonym – ausschließlich unter Angabe des teilnehmenden Unternehmens - mit folgendem Kontaktformular melden und Ihrem Unternehmen die „Gelbe Karte“ zeigen.

Wir gehen Ihrem Hinweis nach und nehmen mit Ihrem Unternehmen Kontakt auf.

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