Unsere Methodik: Integrität, Vertraulichkeit und positive Anerkennung
Integrität unseres Selektionsprozesses
- Jedes Unternehmen, das auf unserer Bestenliste erscheint, wurde vor allem auf Basis der Angaben seiner Mitarbeiter im Great Place to Work® Trust Index© - einer patentrechtlich geschützten und vom Great Place to Work® Institute entwickelten Mitarbeiterbefragung - ausgewählt. Zusätzlich werten wir die Antworten des Unternehmens auf das Great Place to Work® Cultur Audit© aus. Dies sind vom Unternehmen eingereichtes ergänzendes Informationsmaterial sowie Informationen anderer vertrauenswürdiger Quellen, wie zum Beispiel Medienberichte über das Unternehmen.
- Das Great Place to Work® Institute, das Great Place to Work® Institute Europe, das Great Place to Work® Institute Österreich sowie alle jeweiligen Forschungspartner ("GPTW") erstellen die Bestenlisten unabhängig von persönlichen Beziehungen, Geschenken oder (versuchten) Einflussnahmen.
- Die Analyse- und Beratungsleistungen von GPTW unterstützen Unternehmen bei der Schaffung eines ausgezeichneten Arbeitsplatzes. Die Inanspruchnahme eines Teils unserer Leistungen verhilft Unternehmen jedoch nicht notwendigerweise dazu, auf die Bestenliste zu kommen. Wir machen unsere Kunden auf diese Trennung aufmerksam.
- Beurteiler, die an der Erstellung der Bestenliste mitarbeiten, unterzeichnen ein Verschwiegenheitsabkommen und werden vor ihrer Mitarbeit am Evaluierungsprozess auf potenzielle Interessenkonflikte hin untersucht.
Vertraulichkeit: Daten, Materialien und andere Unternehmensinformationen
- GPTW behandelt alle zur Verfügung gestellten Unternehmensinformationen streng vertraulich. Die Unternehmensdaten oder Kontaktinformationen werden nicht an Dritte verkauft oder diesen zur Verfügung gestellt.
- GPTW gibt Unternehmensdaten oder Kontaktinformationen nur an seine Medien- und Forschungspartner weiter, die vorab autorisiert wurden und ein schriftliches Abkommen mit GPTW unterzeichnet haben, die Daten nur für den Zweck der Erstellung und Veröffentlichung der Bestenliste zu verwenden. GPTW wird bei jeder anderen externen Verwendung von Daten das teilnehmende Unternehmen vorab um Bewilligung bitten.
- GPTW veröffentlicht unter keinen Umständen die Befragungsergebnisse der teilnehmenden Unternehmen in ihrer Gesamtheit ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens, und wenn nur dann, wenn es sich um eine Anerkennung des Unternehmens handelt.
- GPTW darf Berichte über Best-Practice-Beispiele eines Unternehmens veröffentlichen, die bei der Teilnahme am Wettbewerb eingereicht wurden, solange diese mit den Richtlinien der Anerkennung - wie unten angeführt - übereinstimmen.
- GPTW veröffentlicht niemals, ob ein Unternehmen im laufenden oder in vergangenen Jahren am Wettbewerb teilgenommen hat oder nicht. Das bedeutet auch, dass wir keine Informationen zur Teilnahme an Mitarbeiter teilnehmender Unternehmen weitergeben. Wir arbeiten mit der jeweiligen Kontaktperson jedes Unternehmens zusammen und stellen es dem Unternehmen frei, ob sie die Teilnahme am Wettbewerb bekannt gibt oder nicht.
Anerkennung: externe Kommunikation über die Bestenliste, die Unternehmen und die Daten
- GPTW veröffentlicht nur Informationen über Unternehmen der Bestenliste und publiziert ausschließlich positive Aspekte jedes Unternehmens.
- Untersuchungsergebnisse zu ausgewählten Fragen eines Unternehmens, das auf der Bestenliste erscheint, können in der Berichterstattung herausgestellt werden, um außergewöhnliche Maßnahmen oder Best Practices zu veranschaulichen, die ein Unternehmen zu einem ausgezeichneten Arbeitsplatz machen.
